Die dänische Verfassung
Dänemark ist seit der Verfassung von 1953 eine parlamentarische Demokratie mit einem Monarchen als Staatsoberhaupt. Seit 1972 ist dies Königin Margrethe II., die jedoch ausschließlich formelle und zeremonielle Funktionen erfüllt. So wirkt sie etwa bei der Regierungsbildung mit und repräsentiert Dänemark im Ausland. Zudem erstattet die dänische Regierung ihr jede Woche Bericht.
Parlament
Das Parlament (Folketing) wird auf vier Jahre gewählt. …
