Einreisebestimmungen für Dänemark
Reisende aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz benötigen zur Einreise nach Dänemark einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Kinder brauchen einen Kinderausweis oder eine Eintragung im Reisepass der Eltern.
Fahrzeugpapiere
Wer mit dem Auto nach Dänemark einreisen möchte, muss einen Führerschein und einen Fahrzeugschein vorweisen können. Wenn das Auto kein Euronummernschild hat, benötigt man außerdem ein Nationalitätszeichen (D-, A- oder CH-Schild)
Mit Tieren nach Dänemark
Wer einen Hund oder eine Katze mitnehmen möchte, muss eine Bescheinigung über eine Tollwutschutzimpfung vorzeigen, die mindestens einen Monate, aber höchstens ein Jahr alt sein darf. Diese muss im internationalen Impfpass vermerkt sein. Seit 2004 müssen Tiere außerdem durch einen Chip oder eine Tätowierung eindeutig identifizierbar sein. Hunde, die zur Rasse Pit-Bull-Terrier oder Tosa gehören, dürfen nicht nach Dänemark eingeführt werden.
Zollbestimmungen
EU-Bürger dürfen alle Waren für den persönlichen Gebrauch (auch Tabak und Alkohol) zollfrei einführen. Bis zu 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein) und 110 l Bier fallen unter private Verwendung. Für Reisende aus Nicht-EU-Ländern liegt die Freimengengrenze bei 200 Zigaretten oder 250g Rauchtabak oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren pro Person unter 17 Jahren.
Bei der Ausreise dürfen EU-Bürger 300 Zigaretten oder 400g Rauchtabak oder 75 Zigarren oder 150 Zigarillos und 1,5l Spirituosen mitnehmen. Für Schweizer sind folgende Mengen zollfrei: 200 Zigaretten oder 150g Tabak oder 50 Zigarren, 250g Kaffee, 100g Tee, 2l Wein oder andere Getränke bis 12% Alkoholgehalt und 1l Spirituosen mit mehr als 15% Alkoholgehalt. Souvenirs dürfen den Wert von 100 sfr nicht übersteigen.
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Tags: EU, Fahrzeugpapiere, Reisepapiere, Tiere, Zollbestimmungen
